Leistungen
In unserer Praxis behandeln wir alle logopädischen Störungsbilder.
Diese sind beispielsweise:
•Aphasien
•Dysarthrien
•Dysgrammatismus
•Dyslalien
•Dysphagien
•Dysphonien/Stimmstörungen
•Einschränkungen im Wortschatz
•Myofunktionelle Störungen
•Phonologische Störungen
•Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
•Elektiven Mutismus, Mutismus
•Autismus
•Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen
•Sprechtonänderungen
•Störungen des Hörens und der auditiven Wahrnehmung
•Unterstützte Kommunikation
Logopädie wird vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Nicht zuzahlungsbefreite erwachsene Patienten müssen eine Zuzahlung leisten.
Diese beträgt nach § 32 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V 10,00 Euro für die Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Kosten, die für die Heilmitteltherapie entstehen.
Nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt, muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden; kontaktieren Sie also bitte erst uns für einen Termin, bevor Sie Sich eine Verordnung vom Arzt ausstellen lassen.